Der Kirchentellinsfurter Mietspiegel aus dem Jahr 2020 wurde fortgeschrieben. Gegenüber dem Vorgängermietspiegel steigt das Preisniveau im Mietspiegel um 6,0 Prozent.
Damit ein Mietspiegel seine Qualifizierung behält, muss er alle zwei Jahre überprüft und an die aktuelle Marktentwicklung angepasst werden. Dabei kann entweder eine neue Datenerhebung erfolgen oder es wird die Veränderung des Verbraucherpreisindex in Deutschland für die Preisanpassung zugrunde gelegt. Der Verbraucherpreisindex wird durch das Statistische Bundesamt herausgegeben.
Die Mietspiegelkommission, in der neben der Gemeindeverwaltung der Deutsche Mieterbund Reutlingen – Tübingen, der Haus- und Grundbesitzerverein, das Amtsgericht und Vertreter der Wohnungswirtschaft vertreten sind, hatte sich einstimmig für eine Anpassung entsprechend des Verbraucherpreisindexes ausgesprochen. Die Daten, auf denen der bislang gültige qualifizierte Mietspiegel basiert, wurden zum Stand Januar 2020 von Kirchentellinsfurter Mieterinnen und Mietern erfragt. Für die Fortschreibung wurde deshalb die Veränderung des Verbraucherpreisindex zwischen Januar 2020 und Januar 2022 verwendet. Die nächste Aktualisierung erfolgt im Jahr 2024.
Die Gemeinde stellt die Mietspiegelbroschüre 2022 (PDF) kostenlos zur Verfügung. Der Online-Rechner mit den aktualisierten Zahlen 2022 zum Berechnen der ortsüblichen Vergleichsmiete finden Sie unter www.mietspiegel-kirchentellinsfurt.de im Internet.
Personen ohne Internetzugang erhalten bei Bedarf im Rathaus, Fachbereich Finanzen, Zimmer 014 (Frau Herrmann) ein gedrucktes Exemplar der Mietspiegelbroschüre.
Hier finden Sie noch den bisherigen Mietspiegel von 2020 (PDF).
Der qualifizierte Mietspiegel Kirchentellinsfurt wurde gefördert durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg. Die Mittel stammen aus dem baden-württembergischen Staatshaushalt, den der Landtag von Baden-Württemberg beschlossen hat.