Der Mietspiegel aus dem Jahr 2020 ist eine Übersicht über die Mieten, die in Kirchentellinsfurt für frei finanzierte Wohnungen bezahlt werden. Er trägt dazu bei, das Mietpreisgefüge im nicht preisgebundenen („freien“) Wohnungsmarkt transparent zu machen und Auseinandersetzungen über Mietpreise zu versachlichen.
Anwendung findet der Mietspiegel v.a. im Rahmen einer Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete (§ 558 BGB).
Im Auftrag der Universitätsstadt Tübingen, der Gemeinden Dettenhausen und Kirchentellinsfurt wurde der Mietspiegel Kirchentellinsfurt 2020 in Zusammenarbeit mit der Mietspiegelkommission, bestehend aus
Die Gemeinde stellt die Mietspiegelbroschüre (PDF) kostenlos zur Verfügung. Einen Online-Rechner zum Berechnen der ortsüblichen Vergleichsmiete finden Sie unter www.mietspiegel-kirchentellinsfurt.de im Internet.
Der qualifizierte Mietspiegel Kirchentellinsfurt wurde gefördert durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg. Die Mittel stammen aus dem baden-württembergischen Staatshaushalt, den der Landtag von Baden-Württemberg beschlossen hat.
Anwendung findet der Mietspiegel v.a. im Rahmen einer Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete (§ 558 BGB).
Im Auftrag der Universitätsstadt Tübingen, der Gemeinden Dettenhausen und Kirchentellinsfurt wurde der Mietspiegel Kirchentellinsfurt 2020 in Zusammenarbeit mit der Mietspiegelkommission, bestehend aus
- dem Deutschen Mieterbund Reutlingen-Tübingen e.V.,
- dem Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümerverein Tübingen e.V.,
- dem Amtsgericht Tübingen und
- der Kreisbaugesellschaft Tübingen als Vertreterin der Wohnungsbaugesellschaften,
Die Gemeinde stellt die Mietspiegelbroschüre (PDF) kostenlos zur Verfügung. Einen Online-Rechner zum Berechnen der ortsüblichen Vergleichsmiete finden Sie unter www.mietspiegel-kirchentellinsfurt.de im Internet.
Der qualifizierte Mietspiegel Kirchentellinsfurt wurde gefördert durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg. Die Mittel stammen aus dem baden-württembergischen Staatshaushalt, den der Landtag von Baden-Württemberg beschlossen hat.