Die Gemeinde muss wichtige Themen öffentlich bekanntmachen. So schreibt zum Beispiel die Gemeindeordnung für Baden-Württemberg vor, dass Satzungen und deren Änderungen für die Einwohnerschaft öffentlich bekannt gemacht werden müssen.
Neben dem öffentlichen Bekanntmachungsorgan der Gemeinde, dem Gemeindeboten, werden die öffentlichen Bekanntmachungen an dieser Stelle veröffentlicht.
Neben dem öffentlichen Bekanntmachungsorgan der Gemeinde, dem Gemeindeboten, werden die öffentlichen Bekanntmachungen an dieser Stelle veröffentlicht.