Der Kirchentellinsfurter Gemeinderat setzt sich aus dem hauptamtlichen Bürgermeister und derzeit 14 Gemeinderätinnen und Gemeinderäten zusammen.
Als politische Vertretung der Bürgerschaft auf kommunaler Ebene ist der Gemeinderat das Hauptorgan der Gemeinde Kirchentellinsfurt. Er legt die Grundsätze für die Verwaltung fest und entscheidet über alle Angelegenheiten, sofern nicht der Bürgermeister kraft Gesetzes allein zuständig ist oder ihm das Gremium bestimmte Zuständigkeiten übertragen hat.
Über einige zentrale Angelegenheiten darf gemäß der baden-württembergischen Gemeindeordnung nur der Gemeinderat entscheiden. Hierzu gehören beispielsweise die Bestellung der Auschussmitglieder, die Übernahme freiwilliger Aufgaben, der Erlass von Satzungen und Rechtsverordnungen, die allgemeine Festsetzung von Abgaben sowie der Erlass der Haushaltssatzung und von Nachtragssatzungen.
Bestimmte Aufgabengebiete hat der Kirchentellinsfurter Gemeinderat zur dauerhaften Erledigung an beschließende Ausschüsse übertragen. Hiervon gibt es derzeit zwei: Den Verwaltungsausschuss und den Technischen Ausschuss. Ihre Aufgaben, Mitgliederstärken und Zuständigkeiten ergeben sich aus der Hauptsatzung. Daneben bestehen beratende Ausschüsse und interkommunale Gremien.
Die Amtszeit des Gemeinderats beträgt 5 Jahre.
Weitere Informationen finden Sie auch im Bereich Wahlen.
Gemeinderat
1. stellvertretender Bürgermeister/in
N.N.
2. stellvertretende Bürgermeister/in
N.N.
3. stellvertretender Bürgermeister/in
N.N.