Aufgrund der baden‐württembergischen Gemeindeordnung sind die Kommunen verpflichtet, einen Haushaltsplan aufzustellen.
Der Haushaltsplan liefert einen Überblick über die Finanzlage und ist die Grundlage für die Bewirtschaftung der finanziellen Mittel. Darin stehen die voraussichtlichen Erträge und Aufwendungen für alle kommunalen Aufgaben sowie die Investitionen und deren Finanzierung. Gemeinderat und Verwaltung müssen sich an diese Planung halten.
Die Gemeinde Kirchentellinsfurt hat auf das sogenannte neue kommunale Haushalts- und Rechnungswesen (die kommunale Doppik) umgestellt und erstellt nun jährlich eine kaufmännische Bilanz. Diese Methode stärkt das wirtschaftliche Denken und Handeln in der Kommunalverwaltung und bringt verstärkt betriebswirtschaftliche Instrumente zum Einsatz.
Der Haushaltsplan gliedert sich demnach in einen Ergebnishaushalt, der alle Geschäfte des laufenden Betriebs aufführt und den Ressourcenverbrauch (Saldo aller Erträge und Aufwendungen) abbildet und in einen Finanzhaushalt, der die Finanzströme aufzeigt. Dazu gehören Ein- und Auszahlungen, die Investitionen und Kreditaufnahmen.
Weitere Informationen finden Sie hier:
Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2024 (PDF)