Wenn Sie per Briefwahl wählen möchten, benötigen Sie einen Wahlschein. Diesen können Sie folgendermaßen beantragen:
- - online (hierzu ist die Wahlbenachrichtigung erforderlich)
- - per QR-Code: Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ist ein QR-Code aufgedruckt. Hierüber können Sie mit einem mobilen Endgerät den entsprechenden Antrag aufrufen. Es ist dann lediglich die Eingabe Ihres Geburtsdatums erforderlich
- - schriftlich mit der Wahlbenachrichtigung
- - per E-Mail an buergerbuero(at)kirchentellinsfurt.de. In der E-Mail muss der vollständige Name, die Anschrift in Kirchentellinsfurt, gegebenenfalls eine abweichende Versandanschrift, Ihr Geburtsdatum und das Ausstellungsdatum Ihres Ausweisdokuments angegeben sein
Bitte beachten Sie:
Möchten Sie Briefwahlunterlagen für Dritte abholen, benötigen Sie hierfür eine Vollmacht. Diese ist auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung vorgedruckt.
Eine telefonische Beantragung der Briefwahl ist nicht möglich.
Wichtiger Hinweis:
Aufgrund der verkürzten Fristen steht für die Erteilung und den Versand der Briefwahlunterlagen für diese Wahl nur ein sehr kurzer Zeitraum im Februar 2025 zur Verfügung.
Die Stimmzettel für die Bundestagswahl werden wir voraussichtlich Ende der ersten Februarwoche erhalten.
Sobald uns die Stimmzettel vorliegen, werden wir die eingegangenen Anträge schnellstmöglich bearbeiten und versenden.