Volksabstimmung über die Gesetzesvorlage des S 21 - Kündigungsgesetzes
Die erste Volksabstimmung in der Geschichte Baden-Württembergs wurde am 27. November 2011 durchgeführt. Gegenstand der Volksabstimmung war die Abstimmung über die vom Landtag abgelehnte Gesetzesvorlage der Landesregierung "Gesetz über die Ausübung von Kündigungsrechten bei den vertraglichen Vereinbarungen für das Bahnprojekt Stuttgart 21 (S 21-Kündigungsgesetz)".
Die genaue Fragestellung bei der Volksabstimmung lautete: "Stimmen Sie der Gesetzesvorlage "Gesetz über die Ausübung von Kündigungsrechten bei den vertraglichen Vereinbarungen für das Bahnprojekt Stuttgart 21 (S 21-Kündigungsgesetz)" zu?"
Der Landesabstimmungsausschuss hat am 9. Dezember 2011 das amtliche Endergebnis der Volksabstimmung festgestellt. Vorausgegangen war die Prüfung der Abstimmungsergebnisse in den 44 Stimmkreisen des Landes. Insgesamt haben 58,9 % der Abstimmenden mit Nein gestimmt - die Gesetzesvorlage ist damit abgelehnt.
Das amtliche endgültige Ergebnis der Volksabstimmung lautet wie folgt:
Die genaue Fragestellung bei der Volksabstimmung lautete: "Stimmen Sie der Gesetzesvorlage "Gesetz über die Ausübung von Kündigungsrechten bei den vertraglichen Vereinbarungen für das Bahnprojekt Stuttgart 21 (S 21-Kündigungsgesetz)" zu?"
Der Landesabstimmungsausschuss hat am 9. Dezember 2011 das amtliche Endergebnis der Volksabstimmung festgestellt. Vorausgegangen war die Prüfung der Abstimmungsergebnisse in den 44 Stimmkreisen des Landes. Insgesamt haben 58,9 % der Abstimmenden mit Nein gestimmt - die Gesetzesvorlage ist damit abgelehnt.
Das amtliche endgültige Ergebnis der Volksabstimmung lautet wie folgt:
Stimmberechtigte | 7.624.302 | |
Abstimmende | 3.682.739 | 48,3 % |
davon
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ungültige Stimmen | 14.367 | 0,4 % |
gültige Stimmen | 3.668.372 | 99,6 % |
Ja-Stimmen | 1.507.961 | 41,1 % bzw. 19,8 % bezogen auf alle Stimmberechtigten |
Nein-Stimmen | 2.160.411 | 58,9 % |