Gewerbesteuer
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Steueramt, Warteliste Martinshaus
Die Gewerbesteuererklärung müssen Sie beim zuständigen Finanzamt einreichen.
Als ersten Schritt berechnet das zuständige Finanzamt den Steuermessbetrag. Dieser beträgt seit dem Jahr 2008 3,5 Prozent des Gewerbeertrags.
Der ermittelte Steuermessbetrag wird mit dem sogenannten "Hebesatz" multipliziert. Der Hebesatz beträgt in der Gemeinde Kirchentellinsfurt bis 31.12.2009 350 v.H., 2010 365 v.H.und ab 2011 380 v.H..
Hinweis: Hat ein Gewerbebetrieb mehrere Niederlassungen in unterschiedlichen Gemeinden, wird der Steuermessbetrag nach einem bestimmten Verteilungsschlüssel auf die einzelnen Gemeinden aufgeteilt und die Gewerbesteuer in Teilbeträgen von den einzelnen Gemeinden erhoben.
Es entstehen keine Verfahrenskosten.
Der Hebesatz beträgt:
350 v.H. bis 31.12.2009
365 v.H. im Jahr 2010
380 v.H. ab 01.01.2011