Das Rathaus der Gemeinde Kirchentellinsfurt

Dienstleistung

Gewerbesteuer

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Mitarbeiter
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Verfahrensablauf

Die Gewerbesteuererklärung müssen Sie beim zuständigen Finanzamt einreichen.

Als ersten Schritt berechnet das zuständige Finanzamt den Steuermessbetrag.

Der ermittelte Steuermessbetrag wird mit dem sogenannten "Hebesatz" multipliziert.

Hinweis: Hat ein Gewerbebetrieb mehrere Niederlassungen in unterschiedlichen Gemeinden, wird der Steuermessbetrag nach einem bestimmten Verteilungsschlüssel auf die einzelnen Gemeinden aufgeteilt und die Gewerbesteuer in Teilbeträgen von den einzelnen Gemeinden erhoben.

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Kosten/Leistung

Es entstehen keine Verfahrenskosten.

Der Hebesatz beträgt:
380 v.H. ab 01.01.2011
410 v.H. ab 01.01.2024

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Satzung
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Zugehörigkeit zu