Das Rathaus der Gemeinde Kirchentellinsfurt

Dienstleistung

Gewerbesteuer

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Mitarbeiter
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Verfahrensablauf

Die Gewerbesteuererklärung müssen Sie beim zuständigen Finanzamt einreichen.

Als ersten Schritt berechnet das zuständige Finanzamt den Steuermessbetrag.

Der ermittelte Steuermessbetrag wird mit dem sogenannten "Hebesatz" multipliziert. Der Hebesatz beträgt in der Gemeinde Kirchentellinsfurt bis 31.12.2023 3580 v.H. und ab 01.01.2024 410 v.H..

Hinweis: Hat ein Gewerbebetrieb mehrere Niederlassungen in unterschiedlichen Gemeinden, wird der Steuermessbetrag nach einem bestimmten Verteilungsschlüssel auf die einzelnen Gemeinden aufgeteilt und die Gewerbesteuer in Teilbeträgen von den einzelnen Gemeinden erhoben.

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Kosten/Leistung

Es entstehen keine Verfahrenskosten.

Der Hebesatz beträgt:
380 v.H. ab 01.01.2011
410 v.H. ab 01.01.2024

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Satzung
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Zugehörigkeit zu