Gewerbesteuer
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Steueramt, Warteliste Martinshaus
Die Gewerbesteuererklärung müssen Sie beim zuständigen Finanzamt einreichen.
Als ersten Schritt berechnet das zuständige Finanzamt den Steuermessbetrag.
Der ermittelte Steuermessbetrag wird mit dem sogenannten "Hebesatz" multipliziert.
Hinweis: Hat ein Gewerbebetrieb mehrere Niederlassungen in unterschiedlichen Gemeinden, wird der Steuermessbetrag nach einem bestimmten Verteilungsschlüssel auf die einzelnen Gemeinden aufgeteilt und die Gewerbesteuer in Teilbeträgen von den einzelnen Gemeinden erhoben.
Es entstehen keine Verfahrenskosten.
Der Hebesatz beträgt:
380 v.H. ab 01.01.2011
410 v.H. ab 01.01.2024