Das Rathaus der Gemeinde Kirchentellinsfurt

Dienstleistung

Grundsteuer

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Mitarbeiter
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Verfahrensablauf

Das zuständige Finanzamt muss zuerst den Einheitswert des betreffenden Grundstücks bestimmen. Der ermittelte Einheitswert wird danach mit den im Grundsteuergesetz festgeschriebenen Steuermesszahlen multipliziert.

Diese betragen:

  • für land- und forstwirtschaftliche Betriebe: 6 Promille
  • für Einfamilienhäuser: für die ersten 38.346,49 Euro des Einheitswerts 2,6 Promille und 3,5 Promille für den Rest des Einheitswerts
  • für Zweifamilienhäuser: 3,1 Promille
  • für alle übrigen Grundstücke: 3,5 Promille

Der sich so ergebende Grundsteuermessbetrag wird im letzten Schritt von der Gemeinde mit einem sogenannten Hebesatz multipliziert. Der Hebesatz in Kirchentellinsfurt beläuft sich bei der Grundsteuer A auf 320 v.H. und bei der Grundsteuer B auf 360 v.H..

Die so errechneten Größen - Einheitswert, Grundsteuermessbetrag und Grundsteuer - werden jeweils mit einem eigenen Bescheid bekannt gegeben.

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Kosten/Leistung

Hebesätze (ab 01.01.2022):

320 v.H. Grundsteuer A
360 v.H. Grundsteuer B

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Satzung
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Zugehörigkeit zu