Das Rathaus der Gemeinde Kirchentellinsfurt

Dienstleistung

Abfall und Müll entsorgen

Die Abfallbeseitigung und -verwertung in Baden-Württemberg ist Aufgabe der Stadt- und Landkreise, die für ihr Gebiet jeweils unterschiedliche Regelungen getroffen haben.

Für die Gemeinde Kirchentellinsfurt ist der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Tübingen, Wilhelm-Keil-Straße 50, 72072 Tübingen zuständig.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.abfall-kreis-tuebingen.de

Hier finden Sie die Termine für den aktuellen Abfallkalender für Kirchentellinsfurt.


Das Entsorgungszentrum mit Problemstoffsammelstelle befindet sich
in 72144 Dußlingen, Im Steinig 61. Nähere Informationen unter www.zav-rt-tue.de.

Unterschieden werden muss zwischen Müll aus privaten Haushalten und gewerblichem Müll, für den es Sonderregelungen gibt. Auch gibt es für viele Müllarten besondere Bestimmungen (z.B. Altpapier, Glas, Batterien, Elektrogeräte). Auskünfte erteilt auch hier die Abfallberatung beim Landkreis Tübingen www.abfall-kreis-tuebingen.de.

Holziges Material, Laub und Grasschnitt kann auf dem Mulchplatz der Gemeinde entsorgt werden.

Ab 2024 erfolgt die Altpapiersammlung durch den TBK und den Musikverein, abwechselnd an jedem ersten Samstag im Monat (Annahme am Faulbaum).

Bei Wegzug aus dem Einzugsgebiet der Abfallbehörde werden von der bisher zuständigen Abfallbehörde zuviel bezahlte Müllgebühren teilweise zurückerstattet.

Link zu Bussgeldkatalog Umwelt-Wasserverschmutzung

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Mitarbeiter
  • Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Gewerbeamt, Standesamt
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zuständige Stelle

Abfallwirtschaftsamt oder Abfallwirtschaftsbetrieb:

  • wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
  • wenn Sie in einem Landkreis wohnen und keine Übertragung auf Gemeinden vorliegt: das Landratsamt
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Voraussetzungen

Sie sind gemeldet bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung Ihres Wohnortes.

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Verfahrensablauf

Informieren Sie sich bei der für Sie zuständigen Stelle. Die für Ihren Wohnort gültige Abfallsatzung regelt, ob jeder Haushalt oder jede Hausnummer eigene Müllbehälter (z.B. Restmüll, Bioabfall, Papier, Verpackungen) nutzen muss.
In vielen Stadt- und Landkreisen ist ein Müllbehälter pro Haushalt vorgeschrieben. Teilweise können Sie auch mit anderen Bewohnern gemeinsam einen Müllbehälter nutzen.

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Erforderliche Unterlagen

in manchen Fällen: aktuelle Meldebestätigung

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Frist/Dauer

keine

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Kosten/Leistung

Es gibt keine landesweit einheitliche Kostenregelung. Erkundigen Sie sich deshalb bei der für Sie zuständigen Stelle.
Die jeweilige Abfallgebührensatzung Ihrer Stadt oder Ihres Landkreises regelt die Höhe der Abfallgebühren. Der Gemeinderat oder Kreistag beschließt die Satzung.

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Rechtsbehelf

Die Angaben dienen der Information.
Wenn eine Entscheidung der Behörde erforderlich ist (z.B. bei einem Gebührenbescheid), wird die Behörde Ihnen dazu die Entscheidung als förmliche Mitteilung zusenden.
Diese Entscheidung enthält auch den Hinweis auf die rechtlichen Möglichkeiten, die Ihnen offenstehen, falls Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sind.
In diesem Rechtsbehelf sind auch Fristen genannt, die Sie unbedingt beachten müssen.
Der Rechtsbehelf enthält ebenfalls die Information, an welche Stelle Sie sich in einem solchen Fall wenden können.

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Sonstiges

Im Rathaus erhalten Sie bei Bedarf

  • Gelbe Säcke (kostenlos)
  • Rote Müllsäcke, falls einmal der Platz im Restmülleimer nicht ausreichen sollte (7,20 Euro pro Sack)
  • Laubsäcke für Gartenabfälle (4,80 Euro pro Sack)
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Rechtsgrundlage
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Zugehörigkeit zu