Das Rathaus der Gemeinde Kirchentellinsfurt

Dienstleistung

Hundesteuer - Hund abmelden

Damit Sie nicht unnötig Steuern bezahlen, müssen Sie Ihren Hund in bestimmten Situationen abmelden.

^
Mitarbeiter
^
zuständige Stelle

die Gemeinde-/Stadtverwaltung des bisherigen Wohnsitzes

^
Formulare & Online-Prozesse
  • Sie können ein interaktives Online-Formular ausfüllen und über eine verschlüsselte Verbindung direkt an uns senden. Hundehaltung Abmeldung Sie benötigen ein kostenloses Service-BW-Bürgerkonto.
  • Sie können das PDF-Formular herunterladen und ausdrucken. Hundehaltung An- und Abmeldung Sie können das Formular am Bildschirm ausfüllen.
^
Voraussetzungen
  • Sie ziehen um und verlegen damit Ihren Hauptwohnsitz in eine andere Gemeinde oder
  • Sie haben keinen Hund mehr.
^
Verfahrensablauf

Sie können Ihren Hund persönlich durch Vorsprache schriftlich oder über einen online-Prozess abmelden.

WICHTIG: Für den Online-Prozess ist unbedingt ein Servicekonto BW erforderlich.

Sie können dort ein interaktives Online-Formular ausfüllen und über das Serviceportal service-bw direkt an uns senden.

^
Frist/Dauer

Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Hundehaltung beendet wird.

^
Kosten/Leistung

Es fallen keine Gebühren beziehungsweise Kosten an. Sie erhalten gegebenenfalls zu viel gezahlte Hundesteuer zurück.

^
Sonstiges

Sie müssen die Hundesteuermarke bei der Abmeldung abgeben.

^
Rechtsgrundlage

§ 9 Kommunalabgabengesetz (KAG) (Gemeindesteuern) in Verbindung mit § 3 Absatz 2 der Hundesteuersatzung

^
Satzung
^
Zugehörigkeit zu
^
Verwandte Dienstleistungen