Das Rathaus der Gemeinde Kirchentellinsfurt

Dienstleistung

Mietspiegel Kirchentellinsfurt

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Weitere Hinweise

Mietspiegel Kirchentellinsfurt 2020


Im Auftrag der Universitätsstadt Tübingen, der Gemeinden Dettenhausen und Kirchentellinsfurt wurde der Mietspiegel Kirchentellinsfurt 2020 in Zusammenarbeit mit der Mietspiegelkommission, bestehend aus
  • dem Deutschen Mieterbund Reutlingen-Tübingen e.V.,
  • dem Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümerverein Tübingen e.V.,
  • dem Amtsgericht Tübingen und
  • der Kreisbaugesellschaft Tübingen als Vertreterin der Wohnungsbaugesellschaften,
 
auf der Grundlage einer repräsentativen Stichprobe nicht preisgebundener Wohnungen in den Gemeindegebieten von Tübingen, Dettenhausen und Kirchentellinsfurt erstellt. Er wurde von der Gemeinde Kirchentellinsfurt anerkannt und ist ein qualifizierter Mietspiegel im Sinne von § 558d BGB.
 
Der Mietspiegel ist eine Übersicht über die Mieten, die in Kirchentellinsfurt für frei finanzierte Wohnungen bezahlt werden. Der Mietspiegel trägt dazu bei, das Mietpreisgefüge im nicht preisgebundenen („freien“) Wohnungsmarkt transparent zu machen und Auseinandersetzungen über Mietpreise zu versachlichen. Anwendung findet der Mietspiegel v.a. im Rahmen einer Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete (§ 558 BGB).
 
Die Mietspiegelbroschüre kann im Rathaus Kirchentellinsfurt (Fachbereich Finanzen, Rathausplatz 1) eingesehen werden und ist dort kostenlos erhältlich. Einen Online-Rechner zum Berechnen der ortsüblichen Vergleichsmiete finden Sie unter www.mietspiegel-kirchentellinsfurt.de im Internet.
 
Der qualifizierte Mietspiegel Kirchentellinsfurt wurde gefördert durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg. Die Mittel stammen aus dem baden-württembergischen Staatshaushalt, den der Landtag von Baden-Württemberg beschlossen hat.