Das Rathaus der Gemeinde Kirchentellinsfurt

Dienstleistung

Hundesteuer - Befreiung beantragen

Steuerbefreiung ist auf Antrag zu gewähren für das Halten von

1. Hunden, die ausschliesslich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfsbedürftiger Personen dienen. Sonst hilfsbedürftig nach Satz 1 sind Personen, die einen Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen "B"(Gehbehinderte), "BL" (Blinde), "aG" (außergewöhnlich Gehbehinderte) oder "H" (hilfsbedürftige Personen) besitzen.

2. Hunden, die die Prüfung für Rettungshunde oder die Wiederholungsprüfung mit Erfolg abgelegt haben und für den Schutz der Zivilbevölkerung zur Verfügung stehen.
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Mitarbeiter
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zuständige Stelle

die Gemeinde-/Stadtverwaltung des Hauptwohnsitzes des Hundehalters oder der Hundehalterin

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Voraussetzungen

Die Voraussetzungen können von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein.

In der Regel sind beispielsweise Rettungs- und Blindenhunde befreit.

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Verfahrensablauf

Sie können die Anmeldung persönlich oder schriftlich vornehmen.

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Erforderliche Unterlagen

Schwerbehindertenausweises mit den Merkzeichen "B", "Bl", "aG" oder "H"

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Kosten/Leistung

Keine

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Rechtsgrundlage
§ 9 Absatz 3 Kommunalabgabengesetz (KAG) in Verbindung mit § 6 Hundesteuersatzung der Gemeinde Kirchentellinsfurt
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Satzung
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Zugehörigkeit zu