Bürgerservice
Hundesteuer - Hund anmelden
Sind Sie Halter eines Hundes, müssen Sie diesen bei der Gemeinde anmelden und für den Hund Hundesteuer zahlen.
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Steueramt, Warteliste Martinshaus
- Sie können das PDF am Bildschirm ausfüllen und dann ausdrucken. Hundehaltung An- und Abmeldung
Sie halten einen Hund.
Sie können die Anmeldung persönlich oder schriftlich vornehmen.
Die Hundesteuer beträgt ab dem 01.01.2012:
für den Ersthund 96,00 €
für jeden weiteren Hund 192,00 €
für einen Kampfhund 270,00 €
für jeden weiteren Kampfhund 540,00 €
Der Begriff Kampfhund wird in § 5 Abs. 3 der Hundesteuersatzung definiert.
Hinweis: Das Halten beispielsweise von Blindenhunden ist von der Steuer befreit. Weitere Informationen erhalten Sie dazu unter "Befreiung von der Hundesteuer".
Melden Sie Ihren Hund nicht an, ist das eine Ordnungswidrigkeit.
Beachten Sie auch mögliche Regelungen zu Leinenzwang, Hundekotbeseitigung und verbotenen Orten wie beispielsweise Metzgereien in Ihrer Gemeinde.
§ 9 Kommunalabgabengesetz (KAG) (Gemeindesteuern) in Verbindung mit § 3 Absatz 1 der Hundesteuersatzung