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Wichtige Information zur Umsetzung des Gesetzes zur Modernisierung des Wehrdienstes (WDModG):


Vorgehensweise mit dem Widerspruchsverfahren gegen die Datenübermittlung gegenüber der Bundeswehr

Der Widerspruch gegen die Datenübermittlung an die Bundeswehr ist zum 1. Januar 2026 durch das Wehrdienst-Modernisierungsgesetz entfallen; eine Widerspruchsmöglichkeit besteht nicht mehr.

Bisher konnten Einwohner- / innen der Datenübermittlung an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr widersprechen.

Ziel ist die Umsetzung des modernisierten Wehrdienstes, wonach die Meldebehörden nun verpflichtet sind, Daten (Familienname, Vornamen, Anschrift) von Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im Folgejahr volljährig werden, an die Bundeswehr zu übermitteln. Dies kann jetzt nicht mehr durch einen Widerspruch verhindert werden.
Sämtliche vor dem 1. Januar 2026 eingegangen Widersprüche gegen die Übermittlung an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr sind mit diesem Stichtag von der Meldebehörde zu löschen. Zudem können Neuanträge nicht mehr gestellt werden.

Andere Widerspruchsrechte, etwa gegen die Weitergabe von Daten an Religionsgesellschaften oder bei Altersjubiläen (§ 50 Abs. 5 BMG), bleiben von dieser spezifischen Änderung unberührt. Dafür bereits eingerichtete Sperren bleiben bestehen.