Hundebestandsaufnahme durch einen externen Dienstleister
Die Gemeinde Kirchentellinsfurt erhebt eine jährliche Hundesteuer. Hierfür muss nach § 10 Abs. 1 der Hundesteuersatzung ein im Gemeindegebiet gehaltener Hund innerhalb eines Monats nach dem Beginn der Hundehaltung oder nachdem der Hund das Alter von drei Monaten erreicht hat, bei der Gemeindeverwaltung angemeldet werden.
Zur Überprüfung der Anmeldungen aus Gründen der Steuergerechtigkeit wird ab dem 06.10.2025 eine Hundebestandsaufnahme durchgeführt. Mit der Durchführung ist die Firma Springer Kommunale Dienste aus Aachen beauftragt.
Für den Fall, dass Sie einen oder mehrere Hunde besitzen, der/die bisher nicht zur Hundesteuer angemeldet ist/sind, so sind Sie verpflichtet, die Anmeldung unverzüglich nachzuholen. Wer dies nicht tut, begeht eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 12 der Hundesteuersatzung und muss mit rückwirkender Steuerfestsetzung sowie einem Bußgeld rechnen.
Wir bitten um Ihr Verständnis.
Ihre Gemeindeverwaltung
Bei Rückfragen zur Hundesteuer können Sie sich gerne an Frau Keller (Telefon: 07121 9005-41, E-Mail: hedwig.keller(at)kirchentellinsfurt.de) wenden.