Mann liest Zeitung

Gemeindenachrichten

Beflaggungstage in Bund und Ländern


Hier finden Sie eine Übersicht über die regelmäßigen allgemeinen Beflaggungstage in Bund und Ländern 

Festgelegte Beflaggungstage sind:

  • Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus (27. Januar)
  • Gedenktag für die Opfer terroristischer Gewalt (11. März)
  • Tag der Arbeit (1. Mai)
  • Europatag (9. Mai)
  • Jahrestag der Verkündigung des Grundgesetzes (23. Mai)
  • Jahrestag des 17. Juni 1953, Volksaufstand in der ehemaligen DDR
  • Gedenken für Opfer von Flucht und Vertreibung (20. Juni)
  • Jahrestag des 20. Juli 1944
  • Tag der Deutschen Einheit (3. Oktober)
  • Volkstrauertag (2. Sonntag vor dem 1. Advent)
  • Tag der Wahl zum Deutschen Bundestag
  • Tag der Wahl zum Europäischen Parlament

Am Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus (27. Januar), dem Gedenktag für die Opfer terroristischer Gewalt (11. März) und am Volkstrauertag (2. Sonntag vor dem 1. Advent) wird halbmast beflaggt.

Darüber hinaus kann der Ministerpräsident aus besonderen Anlässen die Beflaggung der Dienstgebäude des Landes anordnen, etwa bei Staatsbesuchen, an besonderen Jahrestagen mit starkem symbolischem Charakter oder bei den Wahlen zum Landtag von Baden-Württemberg. Daneben kann der Ministerpräsident auch Trauerbeflaggung anordnen, zum Beispiel zu Ehren verstorbener Persönlichkeiten oder besonderen Unglücksfällen.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann bei regionalen politischen oder nichtpolitischen Anlässen auch regional begrenzt beflaggt werden.