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Bodenrichtwerte - Landesgrundsteuer 2025


Die Bodenrichtwertkarten Stichtag 01.01.2022 (Basis für die Landesgrundsteuer 2025) sind ab 01.07.2022 für jedermann abrufbar.

Im Zuge der Grundsteuerreform müssen die Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken eine Grundsteuer-Erklärung, auch "Feststellungserklärung" genannt, abgeben.

Die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts für den Hauptfeststellungszeitpunkt 1. Januar 2022 ist dem zuständigen Finanzamt bis zum 31. Oktober 2022 nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung (elektronisches Formular, www.elster.de) zu übermitteln.

Hier finden Sie die ELSTER-Ausfüllhilfe zur Grundsteuer für Baden-Württemberg.

Hierzu benötigen Sie Angaben zur Grundstückslage, den Bodenrichtwerten und zur Grundstücksgröße. Diese und weitere wichtige Anwendungshinweise finden Sie auf dem Informationsportal der Finanzverwaltung Baden-Württemberg:
www.grundsteuer-bw.de

Bitte bedienen Sie sich ausschließlich der dort bereit gestellten Bodenrichtwertdaten, da sie auch nur dort die Angaben zur Grundstückgröße entnehmen können.

Alternativ erreichen Sie die grundsteuerrelevanten Bodenrichtwertangaben über die Seiten des Bodenrichtwertinformationssystem Baden-Württemberg (Boris-BW).
(Hinweis: Link funktioniert mit Chrome momentan leider nicht).

Bei Fragen zur Steuererklärung wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Finanzamt.