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Neufassung der Richtlinien für die Vereinsförderung


Der Gemeinderat hat am 17.02.2022 die Neufassung der Richtlinien für die Vereinsförderung in Kirchentellinsfurt beschlossen. Diese Richtlinien treten zum 01.03.2022 in Kraft und zum 31.12.2023 außer Kraft.