Veröffentlichung Wehrverwaltung
10.10.2022
Übermittlung von Daten an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr (§ 58 c des Gesetzes über die Rechtsstellung der Soldaten)
Hier finden Sie die weiteren Informationen dazu (PDF).
Übermittlung von Daten an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr (§ 58 c des Gesetzes über die Rechtsstellung der Soldaten)
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